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  • Grundsetzlich befindest du dich damit in einem relativ ungenau definierten Bereich. Einerseits darfst du die Bilder nicht ohne Zustimmung verwenden (Weitere Infos), aber andererseits könntest du (außerhalb des Thumbnails) mit einem Kleinzitat nach § 51 Nr. 2 UrhG argumentieren. Das lässt sich (meiner Meinung(!) nach) hier anwenden, wenn du nur für ein paar Sekunden als Referenz zu deinem gesamten Werk darauf verweist. Letztendlich kommt es aber darauf an wie sehr du das Bild in den Mittelpunkt s…