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  • Folgende Aussage ist keine verbindliche Rechtsberatung,hierfür bitte einen zugelassenen Anwalt konsultieren: Also nachdem was ich über Persönlichkeitsrechte und Datenschutz weiß ist es LEIDER kackegal was,wielang und in welchem Ausmaß die betreffende Person einer anderen angetan hat; Wird die "beschuldigte" Person öffentlich zugänglich mit Foto,Namen,Adresse,Wohnort etc ohne ihre ausdrückliche Einwillung genannt,und hier ist völlig egal ob die Daten für jeden mit 2 Minuten Google öffentlich eins…