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  • Du musst zur Kamera sagen, das du dafür nicht bezahlt wirst, sonst wird das als Produkt Platzierung oder als Schleichwerbung angesehen. Aber wenn du sagt, dass du dafür nicht bezahlt wirst gilt es als eine stink normale Rezession. In Instagram ist es ja auch so, dass man in der Beschreibung schreiben muss, das man nicht bezahlt wird wenn man etwas von eine "Marke" präsentiert (aber nur berühmte instagrammer müssen das machen) Mit freundlichen Grüßen
  • (Zitat von OnkelTorre) Das sind die Tipps der Landesmedienanstalten Konkret liefert der hier als PDF abrufbare Leitfaden unter anderem folgende Ratschläge für Videomacher: Prinzipiell spricht für YouTuber nichts dagegen, ein Produkt zu bewerben - etwa, weil man es gut findet, oder, weil man es kostenlos zugeschickt bekommen hat. Oder weil man gar Geld für die Präsentation bekommt. Unabdingbar ist in diesem Fällen aber Transparenz: "Wenn nicht klar erkennbar ist, dass es sich um Werbung handelt o…
  • (Zitat von OnkelTorre) so gesehen hast du nicht recht, ich wiederhole nochmal mein Beitrag (Zitat von User123) Wenn er unter sich zum Restaurant gegangen ist und selber bezahlt hat, gilt das als keine Werbung Sonde als REZESSION!!!. Würde er aber ein Werberabatt oder sowas ähnliches bekommen ist das Werbung Deine Meinung ist nunmal deine Meinung, die von der Landesmedienanstallten ist GESETZ! Punkt.