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  • Kurze Anmerkungen zur Remix: Da ein Remix meistens bekannte Musikfragmente enthält (Wiedererkennungswert, Remix halt), kann es deshalb auch sein, dass der oder die Künstler auch Anspruch auf die jeweiligen eigenen Musikfragmente erheben kann, auch wenn der Remix insgesamt nicht von ihnen stammt und das nur, weil das ursprüngliche Musikstück ja nicht vom Remixer selbst stammt sondern auch dieser sich vom Originaltitel bedient hat. Deshalb bin ich bei Remixen immer vorsichtig, egal ob „frei“ oder …