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  • Hi, ich wollte mal eine Rückmeldung von euch, um meine Interpretation des Zitatrechts zu prüfen. Ist es rechtlich in Ordnung, wenn z. B. LeFloid hier einen fremden Videoausschnitt nutzt? Oder hat er sich die Rechte (was ich aber nicht vermute) vorher gesichert? Möchte hier btw nicht gegen LeFloid schießen, ist nur ein Beispiel dafür, dass ich etwas ähnliches machen möchte um mal eine rechtliche Orientierung zu bekommen. Als YouTube-Noob fühle ich mich da von der Gesetzeslage erschlagen. Wie sieh…
  • Das heißt, um auf der sicheren Seite zu sein, sollte ich ausnahmslos Bilder mit CC0-Lizenz nutzen und kann nicht als "kleiner Fisch" Videoausschnitte nutzen im Sinne des Zitatrechts, wie hier erläutert? Edit: Wie sieht es z. B. mit den Thumbnails von KuchenTV aus? Link Bei mir tut sich auch hier ein Fragezeichen auf, wenn er unter anderem Tanzverbot oder Gronkh dort abbildet. Wie ist das rechtlich legitim?
  • Danke erstmal für die ausführlichen Antworten. Abschließende Frage von mir: Sollte ich doch versehentlich das Urheberrecht verletzen oder das Zitatrecht falsch anwenden, welche Konsequenzen würden auf mich zukommen, sollte der "Geschädigte" das nicht gutheißen? Könnte ich dafür sofort rechtlich belangt werden oder ist doch eher erst ein Strike/Claim zu erwarten?
  • Insgesamt entsteht bei mir hier der Eindruck, dass heißer gekocht als gegessen wird. Es ist mMn zweifelhaft, ob alle deutschen Kanäle sich ähnliche Gedanken machen respektive zum Anwalt gehen (von etwaigen Beratungskosten abgesehen) um sich abzusichern. Eher vermute ich, dass zwar rechtliche Bestimmungen bekannt sind, man sich aber bewusst im Grauzonen-Bereich bewegt und ein "Du-Du-Du!" (aka Strike/Claim/Warnung) in Kauf nimmt.
  • ok... werde.... zum.... anwalt..... .... .... ....gehen.... ....halleluja.