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  • Genau, so wie @Game of Jones es sagt. In der Regel kannst du davon ausgehen, dass das Unternehmen sich über deine kostenlose Werbung freut (sofern du einigermaßen positiv berichtest). Wo kein Kläger da also auch kein Richter. Das ist aber nicht der richtige Weg. Urheberrechtlich darfst du das Video nicht nutzen und brauchst eine Einverständniserklärung des Urhebers. Einige haben dazu aber auch generelle Stellungnahmen veröffentlicht, um nicht jede Anfrage einzelnd beantworten zu müssen