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  • Keine ganz einfache Frage dieser Tage. Nach dem neuen Urteil gegen (die übrigens verflixt heiße ^^) Pamela Reif würde ich sagen, zeigen darfst du im Prinzip alles - musst aber das Video (und auch etwaige Social Media Posts dazu) als Werbung kennzeichnen. Mindestens mal in der Beschreibung, würde ich sagen. Ist wie üblich nur eine subjektive Einschätzung, keine Rechtsberatung
  • (Zitat von Zaadii) Ich denke schon. Wie gesagt, ich bin ja kein Anwalt, also keine Gewähr, aber genau der Punkt, dass man nichts für die Darstellung bekommt, ist seit dem erwähnten Urteil wohl hinfällig. https://www.n-tv.de/leute/Pame…chen-article20921787.html Okay, klar, in dem Urteil geht es auch um platzierte Links. Wer also Affiliate Links drin hat, muss sowieso als Werbung kennzeichnen. Aber der Fakt, dass man kein Geld für das Posting bekommt oder es als privat deklariert, schützt nicht me…
  • (Zitat von Silbermatze) Ist jetzt schon wiederholt vorgekommen, dass du unzutreffende Ratschläge erteilst. Ich weiß schon, dass du es gut meinst, und ich will dich auch nicht ärgern. Du musst aber einfach Daten beachten - was heute gilt, kann morgen schon überholt sein. Der Punkt mit dem "selbst gekauft" ist wie von mir beschreiben seit dem Urteil gegen Pamela Reif nicht mehr gültig.