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  • Grundsätzlich, solange eine redaktionelle Verarbeitung des Films stattfindet, ist es im Rahmen des Zitatrechts erlaubt, Ausschnitte davon zu zeigen. Ich würde halt immer aufpassen, keine wichtigen Szenen zu zeigen. Keine Schlüsselszenen, Ton wenn möglich lautlos oder im Hintergrund, Ausschnitte kurz halten, und immer einblenden, bei wem die Rechte liegen (ich blende dann z.B. ein "Avengers: Infinity War / Marvel Studios (2018)) Anwalt bin ich natürlich keiner, eine Rechtsberatung stellt das auch…