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  • Der Begriff der "Person öffentlichen Lebens" ist vor allen Dingen erstmal eines, und zwar weitestgehend unbestimmt. Im Groben kannst du aber sagen, dass du eine Person öffentlichen Lebens bist, wenn ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an deiner Person, und zwar über dein Amt oder deine Tätigkeit hinaus, besteht. Immer aber wird Prominenz vorausgesetzt, da muss ich Semu daher leider korrigieren. Wer sich dafür genauer interessiert, dem sei das bekannte "Caroline-von-Monaco-Urteil" für d…
  • (Zitat von ChrissKiss) Nö. Hab ja grad erklärt, was eine Person öffentlichen Lebens ist.
  • Hier ist alles fluffig, auch wenn ich mir nicht ganz darüber klar bin, was dein Problem ist? Ein "Nö" ist ja wohl kaum passiv aggressiv. Ich weise ChrissKiss lediglich darauf hin, dass er schlicht falsch liegt. Was eine Person des öffentlichen Lebens ist, habe ich im Detail erklärt. Diese "Definition" entstammt dem Medienrecht, in dem ich durch meinen Beruf bewandert bin, sowie der offiziellen Definition einerseits in Gesetzestexten und andererseits Nachschlagewerken wie Wikipedia. Da kann er no…
  • (Zitat von Erwin76) Hach nun, ich bin halt direkt. Wenn ich sag "Nö, ich habs doch grad korrekt erklärt", ist das doch jetzt nun wirklich nicht besonders attackierend Und das ist doch keine "Rechtsberatung". Ich erkläre einfach nur, was genau eine Person öffentlichen Lebens ist. Es passte halt grad, weil ich genau darüber erst kürzlich eine Arbeit eingereicht hab - und im Startbeitrag wurde durchaus danach gefragt, was eingetragen werden soll, weshalb ich aufgeklärt habe, wieso die "Person öffen…