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Ich habe mir den Artikel durch gelesen. In diesem Fall geht es nun aber schon sehr speziell um Facebook. Da wurde ja schon bei gewerblichen Unternehmen empfohlen die DSVGO anzuwenden. Die frage ist, trifft das Urteil nun auch Plattformen wie YT und was ist, wenn man die Videos bei Facebook einbindet bzw wenn es andere tun.
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Ja astrein. Also am besten alle Profile löschen.. Internet abklemmen und den ganzen Kram vergessen. Dann ist das Internet nicht nur Neuland sondern auch schon eine Geisterstadt. So wie ich es verstanden habe, sind ja auch die privaten Profile und YT Kanäle, welche öffentlich sind, ein Problem... Europa schafft das Internet ab. ** Update: Das verfahren ist genau so als wenn man ne Streife in der nähe von einem Dealer ab stellt und nur die Konsumenten fest nimmt. Den Dealer interessierst nicht, er…