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  • dachte immer Kollektivbeleidigungen wären nur unter überschaubare Einschränkungen der Personengruppe strafbar. Da war doch mal was beim Bundesverfassungsgericht bezüglich "ACAB". Naja aber er hat ja auch Polizisten direkt angefahren und schon im Revier beleidigt so wie geduzt. Das alleine kann schon ganz schön teuer werden Meiner Meinung nach kommt die Strafe zu recht. Auch er kann sich nicht aufführen wie sonst was. Das darf er dann auch ruhig da spüren wo es ihm weh tut.