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  • Es wird gewerblich sobald man seine Leistung regelmäßig und auf Dauer anbietet. Sollte operativ oder strategisch eine Gewinnabsicht dahinter stecken dann erst recht.. Wobei das eigtl. nicht zur Definition gehört. YouTube nur als Hobby zu bezeichnen ist mir auch etwas zu wenig. Auch wenn man das ohne Erwartung auf Kostendeckung, bzw. überhaupt der Generierung von Umsatz, betreibt. Der oben genannte Amateur passt mir auch besser. Klar könnte YouTube auch ein Hobby sein. Aber theoretisch hat jeder …
  • "Ein Gewerbe im rechtlichen Sinne ist jede erlaubte, selbstständige, nach außen erkennbare, auf Gewinn gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion, der freien Berufe, der Verwaltung eigenen Vermögens und der künstlerischen und wissenschaftlichen Tätigkeiten." - Quelle: Juraforum Stichwort: Gewerbe Die Definition eines Gewerbes ist nunmal die oben erwähnte Ein Gewerbe bedarf einer Gewinnbeabsichtigung. Das ging bei mir falsch hervor. Lade ich regelmäßig ein Video ho…