Suchergebnisse

Suchergebnisse 1-9 von insgesamt 9.

  • (Zitat von kleinheinz) Naja außer man kann nachweisen, dass man keine Gewinnerzielungsabsicht hat. Die gehört nämlich zur Definition. So können kleinen Einnahmen da raus fallen. Wenn aber auf dauer eben die Absicht zum Gewinn besteht, ist ein Gewerbe anzumelden. Das ist bei den meisten YT und Twitch Streamern wohl anzunehmen. Da empfiehlt sich also eine Anmeldung. Zumindest ein Kleinstgewerbe, wenn der Jährliche Umsatz unter 17.500 EUR fällt. Achja angeben muss man die Einnahmen, so weit ich wei…
  • (Zitat von Der Comic Laden) Das stimmt. Auch das mit dem Finanzamt. Wenn jeder für 10 EUR die er mal nebenbei wo verdient hat, ein Gewerbe anmelden müsste wäre der Aufwand überwältigend.
  • (Zitat von Nanuki) Das dürftest du falsch verstehen. Du hast einen Mehrwert erhalten. Nämlich eine Tastatur im Wert von 100 EUR. Du hast also einen effektiven Zuwachs im Saldo, da dein Einkommen sich ja um 100 EUR erhöht hat. Mit bereits versteuerten Mitteln wurde die Tastatur ja nicht gekauft. Bin kein Steuerrechtler. Sonst könnte man aber theoretisch jede Ausgabe so sehen. Am Ende vom Monat habe ich auch nicht mehr viel von meinem Gehalt ;D Im Gewerbe würde ja auch gegen gerechnet werden. In d…
  • (Zitat von kleinheinz) Das ist faktisch falsch Mir persönlich gegenüber wird es aber wohl jeder Steuerberater bestätigen das stimmt. Alleine das unser Comic laden es nicht musste zeigt das Gegenteil. Zudem gibt es Organisationen, die keine Gewerbeanmeldung bedürfen aber ein Einkommen generieren können. Dies wird dann zb. Ohne gewerbliche Ziele, also ohne Gewinnbeabsichtigung und z.B. Gemeinnützig verwendet. Das ist ein Sonderfall das ist richtig. Aber und das ist wichtig, es ist immer nötig eine…
  • (Zitat von kleinheinz) Trinkgeld ist in erster Linie einmal Geld, welches unter das Einkommenssteuergesetz fällt... Das hat NICHTS mit einem Gewerbe zu tun Es gehört zur 1. Einkommensart: Einkommen aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Arbeit ** Edit: ** Mir fällt gerade auf Trinkgelder sind i.d.R. Steuerfrei siehe §3 Nr. 53 EStG. Es gibt zwar Einschränkungen. Aber im typischen Fall des Kellners dürfte es wohl Steuerfrei sein. (Auch hier wieder. Zur Sicherheit den Steuerberater fragen) *…
  • Grundsätzlich sollte ein Forum so oder so nie Grundlage für eine Entscheidung in Rechtssachen sein. Die meisten Personen in einem Forum dürfen keine Rechtsberatung durchführen (Ich im übrigen auch nicht). Es sollte immer ein Anwalt oder Steuerberater konsultiert werden. Gerade bei der Gründung kann viel falsch gemacht werden. Womit dieser Thread vermutlich eh obsolet ist. Zumindest in der Form, wie er jetzt geführt wird. Die KanzleiWBS hat dazu mal ein schönes Video gemacht, da es hier ja um YT …
  • Ich muss hier aber auch ergänzen, dass Einkommenssteuer von GEWINNeinkünften zu zahlen ist. Die Umsatzsteuer ist als Kleintunternehmer eher uninteressant, da man sie nicht ausweisen muss (Siehe § 19 Abs. 1 S. 1 UStG). Das ist dort als Entlastung gedacht. Dafür kannst du ja auch die Vorsteuer nicht gegen rechnen. So weit mit bekannt ist, sprechen wir gerade über Kleinunternehmer. Ist man da nicht mit im Boot, Muss man die Umsatzsteuer natürlich abführen. Was anderes kommt für die meisten Starter …
  • (Zitat von Leenelife) Abschreibungen nicht zu vergessen.
  • Najo Der Comic Laden hat recht. Im Grunde zeigt dieser Thread nur, dass bei Gründung eines Gewerbes mindestens das Finanzamt und ein Steuerberater an Bord geholt werden sollten. Grundsätzlich würde ich auch einen Anwalt empfehlen um nicht in die ein oder andere Stolperfalle zu laufen..