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  • Hallo Leute, ich bräuchte eure fundierte Erfahrung mit dem Kommentieren von Videos anderer Urheber. Wie genau kann ich mich nach dem Zitatsrecht §51 berufen, wenn die Videos anderer dafür nutze? Reicht es aus, wenn ich vor dem Video das Zitatsrecht einblende und die jeweilige Quellenangabe nach dem Urheber einsehbar preisgebe? Ich sehe wie einige Youtuber nach diesem Prinzip arbeiten und keinerlei Schwierigkeiten seitens Youtube bekommen. Deswegen möchte ich mit meiner Frage nochmals sichergehen…
  • Danke für eure Tipps! Da ich ja neu auf Youtube bin, habe ich erst vor kurzem erfahren, dass Yt ein Content ID System besitzt. Dieses kann man angeblich umgehen, indem man das benutzte Video in einen Rahmen legt. Stimmt das?