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  • (Zitat von rawburner) Hier liegt das Problem, denn dies ist sozusagen Verstoß gegen das Urheberrecht mit Vorsatz. Ich würde vermeiden, dass in der Öffentlichkeit so kund zu tun, denn sollte es mal zu einer Klage gegen Dich kommen, könnte man diesen Vorsatz vermutlich zu Deinen Ungunsten auslegen. Generell würde ich stark überlegen, ob dieses Ziel wirklich etwas ist, womit Du Deine Zeit verbringen oder vergeuden möchtest und falls ja, unbedingt einen Fachanwalt zu Rate ziehen und nicht auf irgend…