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  • Im Großen und Ganzen stimmt das so. Es gibt dann einen sogenannten Claim und auf Deinem Video wird Werbung gezeigt, wobei die Einnahmen zu einem Teil an den Künstler der Musik gehen und der andere Teil an YT. Manche Musiker sind so kulant und haben sogar eingestellt, dass sie nur einen kleineren Teil der Einnahmen bekommen und Du auch etwas abbekommen kannst, aber das gilt nur, wenn Dein Kanal in das YPP aufgenommen wurde (1000 Abos, 4000h Watchtime, Prüfung nach Quality Guidelines). Oft gibt es…
  • Es gibt aber meines Wissens nach auch keine Garantie, dass eine derartige Duldung nicht irgendwann endet. Weil zum Beispiel die Lizenz zeitlich begrenzt war oder zurückgezogen wurde. So kann es dennoch allerlei Probleme mit urheberrechtlich geschütztem Material geben. Wenn Du bei diesem Thema wirklich auf Nummer sicher gehen willst, würde ich mir einen Anwalt suchen, der auf Urheberrecht und Lizenzrecht spezialisiert ist. Denn sollte es dabei zu Problemen kommen, gibt es Strikes und drei Strikes…
  • Das eine ist die Bibliothek, die man frei verwenden darf. Das andere sind Songs aus dem freien Handel, die man nicht frei verwenden darf, weil sie urheberrechtlich geschützt sind. Wobei YouTube aber eine Lizenz erworben hat, so dass die Künstler eine Umsatzbeteiligung bekommen, wenn YouTube Videos sie benutzen. Daraus ergibt sich aber keine automatische Erlaubnis und kann trotzdem zu allerlei Problemen führen.