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  • Meine Erfahrung: Ich hab mich da auch sehr lange vor gescheut. Hab mir die übelsten Horrorszenarien vorgestellt, was alles passieren könnte, wenn man seine Adresse, eMail und Telefonnummer öffentlich angeben muss. Durch die Webseite musste ich dann aber irgendwann sowieso ein Impressum erstellen, da sind die Regelungen noch etwas schärfer. Und dann hab ich einfach auf mein Webseiten Impressum auch auf YouTube verlinkt. Wie der Artikel oben schon schreibt, wenn man Geld damit verdient, wird man i…
  • Ein Postfach ist nicht ausreichend. Auch eine Briefkasten-Adresse gilt nicht. Es muss eine Adresse angegeben werden, wo man zB Einschreiben und auch Besuche von Gerichtsvollziehern "annehmen" kann, wo man persönlich angetroffen werden kann. Der Rechtsbegriff dazu lautet "ladungsfähige Adresse", und diese Anforderung erfüllt weder eine Briefkasten-Firma noch ein Postfach. Quelle: https://www.e-recht24.de/news/…sum-reicht-nicht-aus.html Ein Netzwerk (MCN) ist etwas anderes, da diese in manchen Fäl…