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  • Unbedingt zum Anwalt gehen, bei 2600 € ist die Grenze zu Spaß wohl weit überschritten. Solche Bescheide, wenn sie denn wirklich vom Gericht ausgehen, kommen aber eigentlich auch nicht direkt, da müßte es eigentlich vorhergehende Briefe dazu geben. Sollte es nicht vom Gericht sondern von einem Anwalt sein, handelt es sich wohl um eine Abmahnung und nicht um einen Strafbescheid. Aber ein Anwalt ist hier definitiv die bessere Auskunftsstelle, wenn es um solche Beträge geht.