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  • Ich würde die Gesetzlage so interpretieren: Beim Kopf des Hollywoodstars ist meist das Problem, dass das Bild nicht selbst gemacht wurde. Hier greift also nicht das Persönlichkeitsrecht, das Momox indirekt erwähnt hat (Personen des öffentlichen Lebens ablichten), sondern das Urheberrecht des Fotografen, der das Bild gemacht hat. Von diesem bräuchtest Du die Lizenz das Bild gewerblich nutzen zu dürfen, damit Du die Monetarisierung anschalten darfst. Für Sachen von Facebook würde ich vermuten, das…