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Vielleicht in kurz, noch einmal .... Zu "Andere können, dürfen": Man weiß nie, ob da Verträge, Abmachungen ect. mit den Rechteinhabern bestehen. Zu Video auf "Privat" stellen: Das reicht definitiv nicht, da für YouTube das Video online ist, egal ob öffentlich oder privat. Steht das Video auf "privat", kann man den Link zum Video trotzdem verteilen. Jeder der den Direktlink zum Video kennt, kann das Video auch sehen. Zu "Keine Auswirkung auf dein Video": Das stimmt nicht ganz, denn dein Kanal ist…
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(Zitat von telex) Nö! Wie bereits erwähnt, für YT ist das, was bei YT hochgeladen ist, online! Die machen da keine Unterschiede. Bei so vielen Hinweisen auf Urheberrechtsverstöße seitens YouTube hätte ich an deiner Stelle den Kanal schon lange gelöscht. Ich würde sogar deswegen schlecht schlafen, und hätte Angst vor Zivilrechtsklagen und Schadenersatzforderungen. Was erwartest du von dieser temporären Stilllegung des Kanals? Das Gras über die Sache wächst? Sobald du den Kanal wieder aktivierst, …