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Verstehe den Zusammenhang irgendwie nicht. Als Kleinunternehmer gibst du das an, was du bei Adsense bekommst. Irrelevant ob da die Umsatzsteuer drin ist oder nicht. Müsstest du Umsatzsteuer abführen dann müsstest du dennoch nur das angeben was du bekommen hast und auf der Steuererklärung den bereits abgeführten betrag durch Google angeben. Als Kleinunternehmer ist das total egal. Da finden sich im Netz aber unzählige Seiten zu. Man sollte nicht immer nach "Youtube Adsense Einnahmen" googlen sond…
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ich glaube hier wird einiges verdreht! Meldest du im März 2021 ein Gewerbe an, dann musst du von März bis Dezember unter 22.000 € bleiben um Kleinunternehmer zu sein. Im darauffolgenden Jahr 2022 sind es 50.000 €. 2023 ebenso... und so weiter. Und dein Umsatz ist alles was du einnimmst! Ob du da jetzt eventuell doch noch Umsatzsteuer als Kleinunternehmer abführen musst dank fehlender Umsatzsteuer ID und Reverse Charge, musst du dich unbedingt bei deinem FA erkundigen
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(Zitat von r0ddl3r) Nichts anderes habe ich gesagt. Deine Ausgangsfrage aber: "...ob Adsense-Einnahmen auf YouTube zur Obergrenze von 22000€ für die jährlichen Umsätze hinzugezählt werden, oder nicht. Man führt ja defacto Umsatzsteuer in Irland ab..." Alle Einnahmen sind davon betroffen! Warum sollten die nicht dazu zählen nur weil die Umsatzsteuer nicht mit drin ist? Was spricht denn dagegen als Kleinunternehmer anzufangen?? Kommst du über die Grenze dann musst du halt Umsatzsteuer abführen. We…
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Achso, ne dann hab ich mich vermutlich etwas missverständlich ausgedrückt. Jetzt habe ich auch verstanden was du genau meinst. Also grundsätzlich müsste es ja so sein, dass auf der Rechnung von Adsense die Steuer nicht mit angegeben wird, sprich du bekommst den Nettobetrag. Also wird die von Google abgeführte Steuer auch nicht zu deinen Einnahmen gezählt.