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Nein, Einspruch kannst du nur erheben, wenn du es kommerziell verwenden kannst. Denn der Claim sichert ja ab, dass du nichts daran verdienst. Wenn der Claim verschwinden würde, verschwinden auch die Einschränkungen und du kannst es ja nur eingeschränkt nutzen. Schau lieber nach Musik, dessen Lizenzen du kaufen kannst, denn auch gekaufte Musik von Beyoncé darfst du nicht auf Youtube verbreiten, da du die Lizenzen nicht besitzt. Kaufen ist also nicht gleich Nutzen. (Zitat von Onkel Bogi) Es hinder…
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@Steve Und wer demonetarisiert das Video dann bei Monetarisierung des Kanals? Bestimmt habe ich einiges nicht verstanden, das ist ja auch nur meine Sicht der Dinge, aber mir erschließt sich nicht, weshalb eine nicht kommerzielle Nutzung einen Claim ausschließen soll. Dafür ist der Claim doch da, dass entweder die Einnahmen abwandern oder das Video demonetarisiert wird. Dann wäre das ja eine nicht kommerzielle Nutzung für den Creator, da dieser dafür kein Geld erhält. Ich verstehe ebenfalls nicht…
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(Zitat von Steve) Das ist doch mein Reden. (Zitat von traumaland) (Zitat von Steve) Nicht unbedingt. Er hat zwar eine Lizenz zur Nutzung, jedoch ist diese eingeschränkt und ein Claim verbietet ja die Nutzung nicht. OnkelBogi darf den also weiter verwenden. Hätte er den Titel für die kommerzielle Nutzung erworben, dann würde ein Einspruch Sinn ergeben. Der fehlende Claim würde nämlich die Abgaben nicht abtransportieren. @OnkelBogi Also ich persönlich würde davon abraten, denn bei einer nicht komm…
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@OnkelBogi Das wäre dann eine wichtige Lektion, bei den wirklich wichtigen Videos wirklich alles 100% astrein zu haben. Eine Möglichkeit wäre, das Video jetzt schnell down zu nehmen und eine andere Musik drüber zu legen und in einem seperaten Video erklärst du das noch mal. Eine Monetarisierung wird immer kommerziell sein und bezieht sich immer auf den ganzen Kanal. Ist eines nicht monetarisierbar, fällst du locker durch. Ja, die scheinen so streng zu sein. Erst nach der Monetarisierung werden e…
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Ja, nach drei Tagen 260 Aufrufe sind wirklich stark. Hffff, ups, sorry, hab grade gesabbert. Paar Gedanken: 1. Wenn du später monetarisieren willst, joa, dann mach das Video einfach stumm. (nur dann ist der Claim immer noch da, kannst aber Einspruch einlegen) Generelle Frage: benutze den Studio Editor nie, kann man auch an einer bestimmten Stelle den Ton cutten? Wenn der Titel nur an einer bestimmten Stelle ist, wäre das praktisch. 2. Du lässt das Video erst mal drauf, lässt es performen, sicher…
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@Steve Wieso fragt Bogi überhaupt, wenn es explizit da steht, dass ein Claim nicht stattfindet? Ich bin davon ausgegangen, dass es schwammiger war. Also ohne Zögern Einspruch einlegen. Nee. Schaden wollte ich ihm nicht. Mir ist nur die genaue Lizenz entgangen, die mir persönlich aber die Frage hier auch gespart hätte.