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  • Ganz klar Persönlichkeitsrecht, das die Veröffentlichung ohne Einwilligung der Person untersagt. Dagegen könnte man gerichtlich vorgehen. Filmt er nur und veröffentlicht nicht, ist es schwieriger. Interessant wäre es, wenn Ihr auf der Straße mit Stativ filmt und den Dreh nicht bei der Stadt oder dem Grundstückseigner angemeldet habt. Dann stelle ich es mir schwieriger vor, da Ihr dann wäre das so, als würde ein Autoknacker einen Falschparker anzeigen, weil der ihn zugeparkt hat. In so einem Fall…