Ja, das ist dann eh ne interessante Frage, was ist wenn ich in einem Video Markenkleidung trage mit entsprechendem Schriftzug (gut, ist eh out, Understatement rulez, aber gibts ja trotzdem noch genug, Shirts mit Markenaufdruck auf der Brust), muss ich das Video dann allein schon deshalb als Werbung kennzeichnen, obwohl es in dem Video gar nicht um das Shirt geht? Wahrscheinlich ja nach diesem Urteil. In Filmen und Serien ist solches Productplacement ja auch streng reglementiert, nun übertragen sie es auch auf Socialmedia, weil wir alle durch unsere Auftritte dort plötzlich Influencer sind.
Irgendwann muss man sich dann wahrscheinlich auch beim Besuch größerer Veranstaltungen echt einen Werbestempel auf die Stirn pappen lassen beim Eintritt, wenn man eine Flasche Cola dabei hat, könnte ja irgendwer sehen und sich beeinflussen lassen davon bei der nächsten Kaufentscheidung am Getränkestand.