Beiträge von Steve

    findet ihr dieses Thema mit den unbekannten Fakten interessant?

    Für mich nun persönlich nicht. Aber ich gehör auch nicht zur Zielgruppe ... ;)



    Welche Künstler könnte man noch dafür nehmen?

    Nehme aktuelle Künstler die gerade in den Topics trenden für die größt möglichste Reichweite.


    Ansonsten schau mal mit Audacity bei der Audiospur, dass du das Rauschen weg bekommst ... dann kannst du noch ne leichte nicht allzu laute Musik in den Hintergrund legen, so wirkt das ganze dann noch mal ein wenig lebendiger.


    Ansonsten nutze auch bei den Hashtags mindestens eins wonach auch gesucht wird, also keine eigenen in dem fall hätte sich wohl #Slash angeboten ... auch sonst beim SEO kannste da nochmal einiges mehr raus holen, sowie die ganzen dopllungen raus zu lassen. Aber da können @ZapZockt & @Der Comic Laden weiter helfen ....

    Abschließende Frage von mir: Sollte ich doch versehentlich das Urheberrecht verletzen oder das Zitatrecht falsch anwenden, welche Konsequenzen würden auf mich zukommen, sollte der "Geschädigte" das nicht gutheißen? Könnte ich dafür sofort rechtlich belangt werden oder ist doch eher erst ein Strike/Claim zu erwarten?

    " ... sollte ich versehentlich eine Atombombe zünden ... sollte ich versehentlich ein Auto klauen ..."


    Geldstrafen, Gefängnisstrafen etc.pp. der volle Rechtliche Umfang erwartet dich ... solange du volljährig bist, sonst gehts natürlich aufs Konto der Eltern ...


    Denn wie schon meine Großmutter zu sagen pflegte "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!" ... und nochmal der Hinweis, wie schon gesagt geh zum Anwalt!

    Willkommen


    Du gehst auf den Kanel desjenigen der "spammt", gehst dort auf die Kanalinfo und dort müsstest du unter den Daten ein Flagge finden wodurch ihn/sie melden kannst.


    Wobei dies wahrscheinlich nichts bringen wird je nach dem (in welchen Massen das betrieben wird), da es als reguläres Marketing auch angesehen werden kann.

    zum Offtopic @Der Comic Laden ich denke er meint, dass der Begriff nicht wie andere Berufbezeichnungen, offiziell geschützt ist als eben solcher lt. zumindest Wikipedia:


    Ein Journalist beteiligt sich „hauptberuflich an der Verbreitung und Veröffentlichung von Informationen, Meinungen und Unterhaltung durch Massenmedien“ (Definition des Deutschen Journalisten-Verbandes). Die Berufsbezeichnung Journalist ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Es gilt der freie Zugang zum Journalismus aufgrund der Meinungs- und Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes.

    Soviel zum Offtopic ...


    Kurzum um die Frage nochmals abschließend zu beantworten ...


    Solange du nicht die Rechte (Nutzungslizenz etc.pp.) an einem Werk (Audio oder Bild/Video) hast oder dieses als Teil eines eigens geschaffenen Werkes im Sinne des Zitatrechts verwendest. Hast du eben nicht die Rechte fremde Werke ohne eben die Erlaubnis des Rechte Inhabers zu nutzen.


    Grundlegend kannst du nun hunderte Tuber hier verlinken ... aber keiner wird dir hier genau sagen können was dahinter nun steckt (außer es ist von ihm). Dazu solltest du die jeweiligen Tuber kontaktieren und sie selbst fragen.


    Ansonsten gilt natürlich weiterhin das obige von mir schon angeschriebene, Fachberatung im rechtlichen Sinne die auch Bestand hat erhälst du nur beim Anwalt.

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    Neuer Trailer ... mit viel viel mehr "wir sind Venom" :D

    schlechtes Beispiel mit LF ... sehr schlecht, denn dieses fällt sehr wahrscheinlich unter einer Duldung. (da es definitiv nicht unter Zitatrecht fällt und Lefloid zuvor bei NBC bzw. Trump angefragt hat .... wage ich zu bezweifeln.)


    Zitatrecht ist an für sich easy ....


    Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. 2Zulässig ist dies insbesondere, wenn

    1.einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
    2.Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
    3.einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.


    3Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist

    Kurz um, zitierst du was weil du es zitieren musst um was zu belegen etc.pp. in einem Teil eines selbständigen Werkes ... coolio :thumbup:


    Die Verwendung wie oben als Stilemittel, die man hunderttausendfach im Netz findet ... gilt unter ferner liefen. sprich auf eigene Gefahr.


    Grundlegend sei aber wohl das wichtigste erwähnt ... in Rechtsfragen sollte man sich stehts an einem geschulten Anwalt wenden.

    Da hast du mir 1:1 aus der Seele gesprochen. Für mich sind diese ganzen "Beefs" auch nur die Youtube-Variante des Reality-TVs und mit sicherheit genau so gescriptet. Und wie es bei diesen Assi-Sendungen üblich ist, interessieren sich die Leute auch noch für den ganzen Fakekram.

    Aber es klappt ... schließlich wurde der Thread geöffnet und rein geschrieben :D


    Ich für meinen Teil kann beide verstehen, dass sie den jeweils anderen nicht mit nackten oberkörper sehen wollen ...


    He du bist der eine millionste Poste hier im Forum, damit hast du ein ICar gewonnen. gebe doch in deiner Antwort bitte deine Adresse, Kontodaten, sowie Körpermasse an.


    beachte nicht was im Spoiler steht!


    Deine WirmachendicherfolgreichPoster

    Terrordrohung oder sonst irgendwas?


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    Es sind ja nicht nur offensichtliche fetischkanäle, die sowas machen ... da hab ich ja eher weniger ein Problem mit (wobei diese auch eher auf anderen Portalen besser aufgehoben werden) ...


    Aber z.B. gerade dieses unterbewusste, dieses mediale Nutzen der Psychologie .... hatte ja grad erst Wallu ein Video über unterschwellige Werbung ...


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    ..auf Netflix. Aber genau so wird auch hier gehandelt. Klar Marketingtechnisch und Kapitalistisch gesehen ist alles erlaubt, bis es wem auffällt ... aber moralisch finde ich es persönlich Falsch!


    Kindern , Sex zu verkaufen! Kinder als sexuellen Inhalt zu verkaufen! Nur um ein klein wenig mehr Gewinn zu machen?

    Drogenabhängigkeit ist aber find ich doch keine Ausrede

    Korrekt, es ist keine Ausrede, es ist eine Krankheit!


    Drogen/Alkoholabhängige denken nicht soweit, für die gibet die Sucht und wie und wann und wo man sich Nachschub besorgt ... die interessieren sich nicht für irwelche Paragraphen oder so. Aber allein dass er heute so erwachsen damit umgeht, verdient meines erachtens nach RESPECT!


    Man sieht ja wie andere YouTuber, die eine ähnliche Cliente bedienen, wo sie von rechtlichen Konsequenzen spüren mussten, sich dann weiter wie Kids benommen haben und dann in Videos sowas "He alder und da komme die Spackos und wolle Geld, mein Geld, was ich verdient habe ... ich schwöre ich f#cke deren Müdder, scheiß däutschland"


    Aber gerade deswegen finde ich den Fall hier mal wirklich beachtenswert, gerade im Sommer wo jeder 2te Schüler sich seinen Ferienkanal eröffnet, wo dann mal ein wenig mehr drauf gezeigt wird, hier JuTUP ist nicht nur Spaß, das ist auch verantwortung und Gesetze gelten auch im Internet.

    Logischerweise gibt es aber von YouTube keine Dokumentation darüber, was das System aktuell kann und was nicht.


    Aber grundlegend kann man soweit sagen, dass optisch (& akustisch) alles erkannt werden kann, die Frage liegt hier lediglich bei den Beantragern was sie alles runter haben wollen ...


    "lohnt es noch einen Marvelfilm, der minimiert auf ein 5tel des Bildschirms, gespiegelt, entsättigt und kopfüber mit 3 Overlay rastern und indischer Audio in der Qualität eines 8 jährigen Handy uploaders auf YT, dann noch runter zu nehmen?"


    .. manche Rechteinhaber werden, selbst da dann noch JA sagen, wo andere sagen "wer sich das antut, selbst schuld".