Beiträge von markus923

    Hallo Leo und Danke für Deine Antwort!


    Ich möchte meine Videos auf gar keinen Fall monetarisieren.
    Die erwähnte Monetarisierung kann der Antragsteller der urheberrechtlichen Absprüche schalten (noch nicht geschehen).


    Ich habe kein Material aus Catooh verwendet, deshalb komme ich leider mit der von Dir erwähnten Lizenzsache nicht so mit.
    ich besitze zwar einen Catooh-Zugang, habe ihn jedoch noch nicht aktiviert.
    Mein Soundmaterial ist mitgeliefertes Standardmaterial (Soundpools > Styles > Moviescore vol. 6).


    Ich dachte mir, wenn der urheberrechtliche Status vielleicht nur automatisch festgestellt wurde, kann es immernoch ein Irrtum des Systems sein.
    Wenn er allerdings schon human überprüft wurde, kann ich davon ausgehen, dass ein Rechteinhaber (zu recht oder zu unrecht) drauf besteht.
    Wie oder woran erkenne ich den Unterschied, ohne durch einen Einspruch mein Konto zu gefährden?


    LG, Markus

    Hallo!
    Ich habe letztens ein Video (LINK) hochgeladen, zu dem ich die Musik mithilfe von "MAGIX Music Maker Movie Score" selbst erstellt habe.
    Ich habe die dort zur Verfügung stehenden Instrumente (Drums) und ein paar Flächenklänge benutzt.
    Zugegeben - der Sound ist wirklich nicht toll, aber immernoch besser als ein stummes Klettersteigvideo oder irre laute Atemgeräusche beim Originalton.


    Nun steht bei meinem Video:
    "Für dein Video liegen 2 urheberrechtliche Ansprüche vor."
    und:
    "vom Antragsteller monetarisiert"
    Jedoch ist bis jetzt keine Werbung in mein Video geschaltet worden.


    Da ich an einen Fehltreffer des Content-ID Systems glaube, eben weil ich das Musikstück selbst zusammengebastelt habe, habe ich folgende Frage:
    Woran erkenne ich, ob die Meldung nur von Youtube wegen eines Datenbanktreffers automatisch erzeugt wurde oder ob sich ein Mensch (Antragsteller)
    die Tonspur angehört hat und selbst auch der Meinung ist, dass ich geschütztes Material verwendet habe?


    Ich würde gerne Einspruch erheben.
    Wenn ich sichergehen könnte, dass sich die Antragsteller das Video angesehen haben und der Meinung sind, dass ich ihr Material verwende,
    müsste ich es allerdings besser lassen, weil ich - trotz meines reinen Gewissens - dann eine Urheberrechtsverwarnung von Youtube riskieren würde.


    Zur Verdeutlichung habe ich noch einen Screenprint angehängt.


    Vielen Dank schonmal!
    Markus