Hallo Leo und Danke für Deine Antwort!
Ich möchte meine Videos auf gar keinen Fall monetarisieren.
Die erwähnte Monetarisierung kann der Antragsteller der urheberrechtlichen Absprüche schalten (noch nicht geschehen).
Ich habe kein Material aus Catooh verwendet, deshalb komme ich leider mit der von Dir erwähnten Lizenzsache nicht so mit.
ich besitze zwar einen Catooh-Zugang, habe ihn jedoch noch nicht aktiviert.
Mein Soundmaterial ist mitgeliefertes Standardmaterial (Soundpools > Styles > Moviescore vol. 6).
Ich dachte mir, wenn der urheberrechtliche Status vielleicht nur automatisch festgestellt wurde, kann es immernoch ein Irrtum des Systems sein.
Wenn er allerdings schon human überprüft wurde, kann ich davon ausgehen, dass ein Rechteinhaber (zu recht oder zu unrecht) drauf besteht.
Wie oder woran erkenne ich den Unterschied, ohne durch einen Einspruch mein Konto zu gefährden?
LG, Markus