Beiträge von Blond&bloedTV

    ja ok, bei den rechts angehauchten videos könnte ich es ja noch nachvollziehen aber bei reiner comedy wie "sondelrobic" kann ichs dann nicht. denke die einzige möglichkeit die bleibt wäre, sobald 50 € voll sind sofort auszahlen lassen. nö habe weder ne mittteilung bekommen noch sonst was, eshat auch niemand einen anspruch auf inhalte meiner videos.

    ist irgendetwas bekannt über yt abzocke? habe heute mal meinen video manager durchgesehen und festgestellt, dass von 46 videos insgesamt - bei 5 videos nach einigen tausend aufrufen plötzlich die monetarisierung weg war und der verdienst dementsprechend nach unten korrigiert wurde. bei einem video war bis 17000 aufrufen alles ok, dann war die monetarisierung futsch. ist das ne neue masche, sich an den werbekunden dumm und dämlich verdienen und dann dem videoproduzenten die kohle wegnehmen um nochmehr zu verdienen`? habe nun erstmal 40 videos auf privet gestellt und auch paar gelöscht, jkein bock mich abzocken zu lassen.

    Bei Firmen Logos ist man allerdings schnell im Bereich Markenschutz. Ich habe mir von Mercedes benz bestätigen lassen, dass ich bei einem Song über LKW die Marke "Actros" verwenden darf. Mercedes, Opel, BMW usw. darf man sicherlich verwenden, sagt man aber "Silberpfeil" ist man schon im Bereich Markenrecht - nur so als beispiel. Urheberrecht, Markenrecht, Gebrauchsmusterrecht, Kopierschutz (Copyright) ein fast undurchrschaubarer Dschungel.

    Unser Rechtsanwalt, hat sogar dauf hingewiesen, dass das teilen von "geklauten" Videos, die sich im nachhinein als s. g. Freebooting Videos herausstellen (Videos die wo auch immer heruntergeladen und unter eigenem Nick wieder z. B. bei Facebook hochgeladen wurden) strafbar ist auch wenn man nicht wusste, dass es "geklaute" Videos sind.
    Diese Verstöße werden schwer zu verfolgen sein aber, auch davor sei eben gewarnt.
    Zudem muss ein Video KEINEN Copyright Hinweis haben und auch auf das Urheberrecht muss NICHT explizit hingewiesen werden seit 2009? Wir und die meissten Anderen machen es wohl eher deshalb, damit man seine Videos auf anderen Profilen nicht dauernd melden muss.


    Gebt einfach mal bei Google oder Yahoo "Strafen bei Urheberrechtsverletzung" ein, da wird Euch schwindelig!

    tja da bist du leider auf dem holzweg. auch wenn dein video gelöscht wird, bedeutet es nicht gleichfalls, dass du nicht mit urherrechtsklagen rechnen musst. das einstellen auf youtube, facebook, twitter oder sonstwo hat nichts damit zu tun, ob jemand dessen urheberrecht verletzt wurde dich abmahnt oder nicht.
    youtube z. b. löscht das video ja nur, um selbst nicht mit in der haftung zu stehen, ebenso verhält es sich mit facebook und co. mit dem löschen allein kannst du die tat ja nicht ungeschehen machen. hat der urheberrechtsinhaber einen sreen, also beweise das du es veröffentlich hast, kann er dich natürlich zur rechenschaft ziehen, ob das video oder das bildmaterial noch online ist oder nicht.


    googlet doch einfach mal nach urheberrecht. wir waren aufgrund von urheberrechtsverstößen bei einem rechtsanwalt für it recht und wissen, dass wir recht haben und hier nicht irgendwelchen schwachsinn schreiben.


    Edit: nochwas vergessen. allein das herunterladen von urheberrechtlich geschützen bildern oder videos ist schon strafbar, egal ob du es verwendest oder nicht.

    das eine ist das strafrecht, das andere das zivilrecht. im strafrecht geht die strafe meist nicht über 50 000 euro für leute, die damit kein geld verdient haben und 100 000 euro, die damit geld verdient haben. im zivilrecht siehts da schon anders aus denn es gilt meist das recht, des landes in dem der urheberrechtsinhaber lebt und wenn man mal die summen so sieht, die in den usa üblich sind........................

    rein rechtlichen gesehen ist es so, dass man dich auf unterlassung und entfernung des bildes verklagen kann. dieses geschieht meist über einen abmahnanwalt dessen kosten du natürlich tragen musst. die abmahngebühren liegen meist so um die 1000 bis 1300 euro.
    entfernst du das bild und schwörst, es nie wieder zu tun und zahlst du die gebühren, dann ist alles gut. wenn nicht, kommt es zu einem prozess und da kann es sehr sehr teuer werden. urheberrechtsverletzungen werden, wenn z. b. geld mit dem video verdienst auch mit freiheitsstrafe geahndet werden und summen bis 100 000 euro strafe sind da keine seltenheit.
    ich hatte selbst 3 videos mit google bildern, habe sie alle auf privat gestellt denn wenn dein kanal über viele klicks verfügt, steigt auch die gefahr der entdeckung.

    Wir haben das Video nun gelöscht da ein eventueller Rechtsstreit in keinem Verhältnis zu grade mal 65 Aufrufen steht. Wir haben dieses Video aus unserem Bildmaterial (eigene Fotos) und dem Soundpool "Best of Chillout" erstellt. An diesem, wie auch an weiteren haben wir von catooh Lizenzen gekauft. Die Lizenznummern incl. Kaufdatum incl. Rechnung und Bestätigung der Zahlungen haben wir YouTube zur Verfügung gestellt. Mehr geht nicht!

    Da dies euer Wasserzeichen ist (etwas zu auffällig übrigens), sollte dies keine Probleme machen. Ein Problem wäre es nurwenn es sich um ein fremdes "Wasserzeichen" handeln würde da es sich ja in diesem Fall um Material von dritten handeln würde.


    Hatte euer Video eine Musikuntermalung? Kann sein dass ihr nicht genügend Rechte an diesem Musikstück hattet.

    Nein, es ist auf diesem Viedeo keine Hintergrundmusik zu hören. Wir haben auch explizit darauf geachtet, keinen direkt zu beschuldigen oder in Misskredit zu bringen, auch keine etnische oder religiöse Gruppe. Wir prangern dort nur das politische System ansich an. Sprechen auch keine Politiker direkt an oder nennen Namen.

    Wir haben Lizenzen von Magix Music Maker + Lizenzen für Soundpools von catooh erworben. Nun habe wir unser Erstlingswerk hochgeladen und prompt 6 Urheberrechtsverstöße gemeldet bekommen.
    5 davon haben ihre Ansprüche zurückgezogen, nachdem wir unter Nennung der Lizenznummern Einspruch erhoben hatten. Nr. 6 hält die Urheberrechtsbeschwerde aber aufrecht. YouTube meint nun, dass wir das Video zwar online lassen dürfen, es aber nicht monetarisieren dürfen.
    Sollten wir uns damit einverstanden erklären, müssen wir nichts weiter tun, auch unser Kanal wird dadurch keinen Schaden nehmen. Wenn wir aber widersprechen, haben wir ein Problem, denn dann müssen wir damit rechnen, dass unser Kanal bis zur endgültigen Aufklärung gesperrt wird.
    Zudem müssten wir den Streit dann vermutlich vor einem Gericht austragen. Catooh (Lizenzgeber) verweist auf YouTube, YouTube verweist auf Catooh. Und so wird man dann eben allein gelassen.


    Tip: Finger weg von Magix und catooh, denn im Ernstfall wird man allein gelassen und Gerichtsverfahren können teuer werden!