Bloß nicht, das kann nur schlimmer werden, siehe EU Gesetze
In Deutschland bräuchte man aber mal dringend eine dem Internetzeitalter angepasste Aktualisierung der bestehende Gesetze. Aber ich fürchte, das wird hier lokal nicht mehr passieren und irgendwann über EU Gesetze kommen, wie mit dem Datenschutzgesetz
Naja, wenn du es nicht offiziell machst, warum dann überhaupt ein Impressum?
Was verstehst du unter offiziell? Man muss nicht erst monetarisieren, bevor man unter die Impressumspflicht fällt Ich bezog mich aber auch lediglich auf die meiner Ansicht nach irreführende Argumentation deiner ersten Aussage, was ja bereits klar gestellt ist.
Ob ein YouTuber steuerrechtlich überhaupt Freiberufler sein kann, ist im Übrigen auch ein Thema für sich. YouTuber sein ist meines Wissens nicht grundsätzlich eine freiberufliche Tätigkeit, sondern nur wenn die Videos den im entsprechenden Gesetz angegebenen Arten entsprechen (erzieherisch, schriftstellerisch, künstlerisch, wissenschaftlich). Aber das ist ja hier nicht das Thema, so ein Virtual Office lässt sich auch als Gewerbetreibender nutzen, sofern man es als Hauptniederlassung nutzt
Ich gehe mal stark davon aus, dass YTer, die impressumpflichtig sind, sich auch beim Finanzamt als Freelancer angemeldet haben. Also warum solltest du dir ein Virtual Office mieten, es nicht offiziell als Firmensitz nutzen (dafür mietet man es ja) und die Kosten also nicht absetzen
Wenn man das vorher weiß bzw. berücksichtigt sicher, dein erster Post las sich ohne den Hinweis aber so, als könne man das wie ein Postfach zusätzlich mieten Das Argument mit dem persönlichen Zugang zum Briefkasten ist ja auch bei einem simplen Postfach gegeben. Daher die Nachfrage
@DaddelZeit Virtual Offices, also Briefkästen, die dir zugänglich sind, sind erlaubt. Wichtig dabei ist nur, dass du auch tatsächlich Zugang zu dem Briefkasten hast und ihn regelmäßig entleerst. Mit dieser Regelung sollen Freelancer geschützt werden.
Hast du dazu eine Quelle? Nur mal so aus persönlichem Interesse. Nach meinem Kenntnisstand kann eine "Virtual Office" Adresse nämlich nur als Adresse im Impressum genutzt werden, wenn diese deine offizielle Geschäftsadresse ist. Dazu muss diese Adresse für eine Gewerbeanmeldung genutzt worden sein.
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der link speziell zum thema hardware im eigentlichen artikel.
Die Lexikoneinträge werden ja von Usern erstellt; diese müssten dann ein passendes Thema im Forum verlinken. Ich wüsste nicht, wie das automatisch gehen soll!?
was man eventuell machen könnte ist, einen entsprechenden link im lexikon zu dem , ich nenne es mal guide-tutorial, und dem entsprechendem bereich (CPU, Mainboard, Arbeitspeicher, etc.).
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Würde den Beitrag hier dennoch löschen, da hier nur Kanalvorstellungen erlaubt sind. 1 Kanal pro Thema. Kündigt das am Besten einfach in eurem jeweiligen Kanal-Thread an. :=)
@Lootfiregames Ich habe deinen Beitrag in deine KV verschoben
Nur als Tipp (vielleicht kannst du es ja auch für andere Sachen gebrauchen): Jeder YouTuber bzw. Jeder mit einem Google Konto hat auch einen Google Drive: https://drive.google.com/drive/
@Steve@OnionDog Der Gewinner und das Wahlergebnis wird ab dem 27. auf der Seite angezeigt. Zudem wird natürlich die Dashboardbox aktualisiert. Hier im Thema kann natürlich gerne gratuliert werden