Beiträge von Tobias

    Glückwunsch Leicht Lernen


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    lediglich, ka obs mit Absicht geschah oder wie letztens schon mal die Forensoftware, da quak machte ... die Schrift wurde in Schwarz gefärbt ...

    Die Forensoftware vergibt nicht automatisch eine Farbe im Editor. Das passiert nur wenn man es manuell im Editor macht oder wenn man es inklusive Formtierung von woanders kopiert und dort eine schwarze Farbe hinterlegt ist ^^

    Wenn du nichts an Privatkunden verkaufen willst, für die ein durch die fehlende Umsatzsteuer reduzierter Preis von Vorteil wäre, lohnt sich die Kleinunternehmerregelung doch fast gar nicht. Im Gegenzug kannst du dir die Umsatzsteuer als Vorsteuer für etwaiges Equipment widerholen, wenn du drauf verzichtest.

    Ja klar. Im Rahmen der Einnahmenüberschussrechnung muss Adsense ganz normal versteuert werden. Mir geht es lediglich darum, ob die Einnahmen, die quasi in Deutschland umsatzsteuerbefreit sind, weil die Umsatzsteuer bereits in Irland abgeführt wird, aus der Kleinunternehmerregelung bei der Berechnung der jährlichen Umsatzobergrenze herausfallen, oder nicht.

    Im Gesetzestext steht aber nicht "umsatzsteuerpflichtige" Umsätze.

    Basierend auf dem Gesetzestext, würde ich sagen ist es erstmal egal woher der Umsatz kommt. Meiner Einschätzung nach zählen Adsense Einnahmen trotz Reverse Charge dazu. Ich bin allerdings kein Steuerberater, ein solcher könnte dir das sicher belastbarer beantworten.


    Beim Finanzamt nachfragen ist natürlich auch erstmal eine Option, allerdings müssen die dir sowas nicht beantworten. Das Finanzamt in Dortmund z.B. beantwortet ausschließlich Fragen zu deren Formularen und sowas, aber selbst das auch nur eingeschränkt. Bei allem anderen verweisen die zu einem Steuerberater. Grundsätzlich aber nachvollziehbar, da das Finanzamt keine Beratungsstelle ist. Ich hab aber dennoch schon von deutlich hilfsbereiteren Finanzämtern gehört, also ruhig zuerst versuchen - kostet anders als ein Steuerberater ja nichts.

    Mir gefällt, dass ich bald ganz viel Geld bekomme :love:


    Man kann vorherigen Kosten aber auch nach der Gewerbeanmeldung als vorweggenommene Betriebsausgaben geltend machen. Ich meine sogar für bis zu 3 Jahre. Wobei dabei das Finanzamt eventuell genauer hinschaut, wenn man das voll ausreizt. Aber alles aus dem selben Jahr sollte problemlos aktzeptiert werden, z.B. eine Rechnung von Mai obwohl das Gewerbe erst im September angemeldet wurde.