Ja, das Recht ist wirklich kompliziert und was mir bei den neuen Regeln, z.B. auf YouTube oder Rechten bezüglich Datenschutz, Urheberrecht, anderen Rechten gänzlich missfällt, daß irgend jemand oder auch YouTube selbst als Organisation, irgendwelche Entscheidungen treffen, die dann nicht belegt werden! Ich bin ein wenig älter und habe als Kaufmann noch gelernt, daß grundsätzlich alles bewiesen werden muß und das dies vom Beschwerdeführer zu erfolgen hat und nicht, wie in Spanien, umgekehrte Beweislast gilt!
Der jenige, der dann gesperrt wurde, hat dann z.B. das Recht, gegen die "Abstrafung/Sperrung etc" Beschwerde ein zu legen. Die wird wohl auch halb KI, halb von irgendeiner Person auf dieser Weltkugel - vielleicht auch 3 Personen geprüft und dann wird die Beschwerde abgewiesen, ebenfalls mit Behauptungen, aber keinen Beweisen/Belegungen! Wobei es doch so einfach ist, denn z.B. die KI erzeugt sogar eine Liste, wann und wo, was ggf. falsch ist und genau zu dieser Minute fehlt dann nur noch der Hinweis - durch 3 x 2 Augen mit dem Ergebnis "...." bestätigt. Diese Liste könnte man z.B. dem im Falle von YouTube dem Creator senden.
So z.B. beim Vorwurf, das Video würde Pornografie enthalten, obwohl es eine Dokumentation ist über eine Spam-Lawine von Microsoft, die aber Porno als Bilder enthält und wo alle sichtbaren Teile der Beispielfotos mit Blümchen, Herzchen etc. abgedeckt wurden, so daß NICHT in einem Halbbild noch was interessantes zu sehen ist. Daher mache ich dann jetzt erst mal eine Woche Pause. Traurig nur, ich darf es meinen Abonnenten noch nicht einmal mitteilen, denn im Community - Bereich meines Kanals kann ich nicht eine Message schreiben!
Beim Vorwurf von Urheberrechtsverletzungen, kann jeder was behaupten, was zur Sperrung des Videos führt. Aber es wird noch nicht einmal derjenige oder die Organisation, die es gemeldet hat, aufgeführt! Da gibt es z.B. eine Indien-Firma, die vertritt wohl einige Rechte von Firmen auf Filmen und Ton-Inhalten. Da wurden mir 2 super gut gehende Filme gesperrt, die viele Abonnenten brachten und reges Interesse, weil es den Betrug einer MLM (Schneeball)-Organisation aufdeckt. In dem neueren Video habe ich auszugsweise das gezeigt, womit die den Kunden wilde Versprechungen gemacht haben. Beschwerden wurden sofort abgelehnt ohne weitere Begründung. Ich habe gegen diesen Verein von Betrügern EU-Strafanzeige gestellt und das Verfahren kocht nun bei den Staatsanwälten in Österreich. Da kocht es bereits wegen anderer Strafanzeigen gegen gleichen Verein, bereits seit Jahren! Der Vermittler des Geschäfts, der von mir auch das Geld bekommen hat und die Rückgabe nun verweigert, noch recht wenig, nur 700 Euro + 150 Euro Geschenk = 850 Euro, ein Österreicher weigert sich zu zahlen, ein Rechtsanwalt in Österreich meint, es würde sich nicht lohnen, einen RA zu beauftragen, es würde mehr Kosten verursachen, selbst wenn ich gewinne, als was ich dann ausbezahlt bekomme! Der RA rechnet nicht nach österreichischer Brago ab, sondern möchte pro Stunde 350 Euro / netto haben!
Um das mal klar zu stellen: Es war früher mal so, daß jeder das Recht gehabt hatte, daß er sich rechtlich vertreten lassen kann und immer der alle Kosten zu zahlen hat, der dann später den Prozess verloren hat. Das ist alles nicht mehr heute! Heute geht alles, wie die alles es wollen! Jeder macht, wie er will. Jeder betrügt (ich meine damit Firmen und Politiker) und je größer die Summe, die als Schaden verursacht wird, ist nachher die Strafe. Der jenige, der sein Parkticket nicht bezahlt, geht schneller in den Knast!
Nach meiner Rechtsauffassung ist die bloße Benennung eines Sachbearbeiters, kein Datenschutz-Problem! Wenn dabei zusätzlich die Anschrift oder seine Mail-Adresse benannt wird, dann jedoch schon! Die Benennung eines Betrügers (Person/Firma), ist m.E. auch kein Problem, weil hier das Recht größer ist, andere zu warnen! Aber die Anschrift mit anzugeben oder womöglich sein Lichtbild, wäre wieder ein Problem. Betrug darf ich auch nur etwas nennen, wenn ich es beweisen kann und wenn es am besten auch weitere Meldungen von Betrug gegeben hat. Bei einer reinen Vermutung, wäre es üble Nachrede/Verleumdung.
Das Recht ist so und so schon extrem kompliziert, warum wird es uns nicht einfacher gemacht! Auch von YouTube.