Vielleicht in kurz, noch einmal ....
Zu "Andere können, dürfen":
Man weiß nie, ob da Verträge, Abmachungen ect. mit den Rechteinhabern bestehen.
Zu Video auf "Privat" stellen:
Das reicht definitiv nicht, da für YouTube das Video online ist, egal ob öffentlich oder privat.
Steht das Video auf "privat", kann man den Link zum Video trotzdem verteilen. Jeder der den Direktlink zum Video kennt, kann das Video auch sehen.
Zu "Keine Auswirkung auf dein Video":
Das stimmt nicht ganz, denn dein Kanal ist bei YouTube "vorgemerkt", was bedeutet, sollte in Zukunft noch etwas vorkommen, wird in der Vergangenheit geschaut, was denn früher schon war.
Zu "noch nie etwas passiert":
Bei jeder Nachricht, die du zu Urheberrecht bekommst, bekommt diese auch der Rechteinhaber.
Und diesem wird das Recht eingeräumt, jederzeit zu reagieren. Egal wann, gleich oder in 15 Jahren.
Zudem kann der Rechteinhaber auch wechseln, und der "Neue" greift dann hart durch ...