Beiträge von ChrisH

    eine freie benutzung - §24 urhg - liegt vor, wenn das benutzte werk wohl nur als inspiration dient und daraus ein ganz neues eigenes werk erschaffen wird. wenn man aus einem lied zum beispiel ein bild malt. oder vll sogar grundzüge des alten werkes nicht mehr klar erkannbar sind. ansonsten könnte ich ja ein geschütztes foto oder eben einen film nehmen, ihn verkleinern oder die farbe ein wenig ändern und dann alles damit machen, was ich will.


    ansonsten sollte man auch §23 urhg - die bearbeitung - beachten und diese norm ist in satz 1 auch relativ eindeutig.


    das ist natürlich keine rechtsberatung... das ganze thema ist wohl ein wenig umfangreicher und man sollte vll unbedingt mit nem anwalt reden...


    und zum eigentlichen punkt: ich glaub nicht dass youtube alle texte die da eingeschickt werden penibel prüft. hätten eine ganze menge zu tun...

    ja ich denke das ist normal, dass nicht alle alle videos schauen.


    ich muss ehrlich sagen, dass ich auch mehr kanäle abonniert habe als ich schaue.