In Deinem Text lese ich etwas von "Ladungsfähige Postanschrift mieten", das ist leider rechtlich sehr strittig und in den meisten Fällen nicht ausreichend. Im Impressum braucht man leider eine Anschrift, an der man von einem Gerichtsvollzieher oder Polizisten angetroffen werden kann, eine Pseudo-Adresse mit einer Briefkasten Firma, die nur die Post weiterschickt ist nicht zulässig, soweit ich weiß. Aber hier sollte man wohl besser einen Rechtsanwalt befragen. Es gibt aber von WBS bei YouTube dazu einige lehrreiche Videos, und seine Auffassung ist wohl auch, dass Briefkasten Firmen nicht Impressums-fähig sind.
Mmmh, das hab ich anders gelesen, z.B. hier: https://www.it-recht-kanzlei.d…-adresse-ausreichend.html und hier: https://www.frag-einen-anwalt.…iberuflerin--f261723.html (ist aber schon etwas älter). Demnach muss die Person dort nicht angetroffen werden können, aber es muss jemand da sein, der dazu bevollmächtigt ist, Zuschriften rechtssicher anzunehmen und umgehend weiterzuleiten.
Aber ich bin kein Jurist und es geht mir und vermutlich vielen anderen kleinen Bloggern und YouTubern, die etwas Geld über geschaltete Werbung verdienen, eher nicht um 100%ige Sicherheit vor jedem Gericht, sondern um eine Risikoabwägung. Und ich sehe bei mir das Risiko sehr viel höher, dass irgendein Spaßvogel mir 50 Pizzen nach Hause schickt, (oder irgendein Freak, nur weil er es kann, mir verstörende Post schickt) als dass ich vor Gericht lande, weil meine angegebene Anschrift inkl. Vollmacht mit garantierter Postweiterleitung irgendjemandem nicht genügt hat
Die Privatadresse im Internet öffentlich zu machen grenzt, finde ich, an Fahrlässigkeit, zumal wenn man wie wir YouTuber mit "privaten Endkunden" zu tun hat und nicht B2B macht.
Aber sorry, ich schweife ab, es geht hier ja nicht um die Adresse, sondern um den Namen