Hallo ihr drei,
danke für die Antwort! Von meinem Kunden aus ist das alles kein Problem. Er will nur eine schriftliche Bestätigung von Youtube, bzw. Google selbst dass dann keine zusätzlichen Kosten auf ihn zukommen...
Ob ich das kriege, weiß ich nicht. Habe jedenfalls mal dem Support geschrieben. In den ToS steht ja nur:
„Wenn Sie einen YouTube-Kanal haben, können Sie gegebenenfalls Videos in unseren Dienst hochladen. Sie dürfen diese Inhalte dazu nutzen, für Ihr Unternehmen oder eine künstlerische Tätigkeit zu werben.“
Also eigentlich nicht dass man quasi den Link zu einem ungelisteten Video verkaufen darf.
LG Lukas