Ich hab sehr viele Fragen, Semu.
1. Die Häufigkeit. Vereinzelte Berichte sind keine Werbung. Hätten wir hier jetzt jedoch weitaus mehr als benötigt berichtet, wäre es Werbung. Hier zählt ein angemessener Rahmen. Erwähnen und zeigen dürften wir sie, aber ständig darauf verweisen nicht (ohne Kennzeichnung)
Wer sagt das? Welches Gesetz? Nur weil das der Bearbeiter der Landesmedienanstalten in Hessen sagt, ist es noch lange kein Gesetz. Und vor allem: Seit wann darf der Staat in meine journalistische Arbeit reinpfuschen und sagen dass ich "zu viel" über jemanden berichte? Halt dieses Argument für wirklich seeeeeehr schwierig. Käme ein Mitarbeiter einer Landesmedienanstalt so an, würde ich ihn nur auslachen.
2. Die vorgestellte CD durfte mir als leitende Kraft des Kanals nicht geschenkt worden sein (sonst wäre es eine Produktplatzierung, weil das Album im Fokus des Videos stand. Wäre das nicht der Fall, wäre es sonst eine Produkthilfe gewesen, weil Warenwert unter 1000€). Ich durfte hier also nur mein gekauftes Exemplar in die Kamera halten. Mieze (unsere Sängerin), durfte ihr identisches Exemplar nicht zeigen.
Auch das klingt wieder so... falsch. Wenn ich eine journalistische Berichterstattung über etwas mache weil ich es als berichtenswert halte, ist es absolut irrelevant ob ich es geschenkt bekommen habe oder nicht. Die Richtlinien mit dem 1000-Euro Richtwert sind wir gar nicht zutreffend.
4. Die CD durfte nicht in übermäßigem Maße in Großaufnahme zu sehen sein. Die Großaufnahmen müssen sich hier in Rezensionsüblichem Rahmen halten.
Sorry aber wer sagt das? Wenn ich die CD einen Millimeter vor mein Objektiv halten möchte weil ich es als ästhetisch ansehe, dann ist das halt so. Absolute Auslegungssache und nichts was man objektiv festhalten kann.
wenn die LMA das Gefühl hat, ihr versucht die Gesetze auszureizen
Gesetze sind dazu da um sie einzuhalten. Also reize ich sie natürlich auch aus, wenn ich will. Würde gerne eine Abmahnung sehen weil ich Gesetze ausreize.
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Aber für den Thread-Ersteller: Ja, du solltest das als Werbung kennzeichnen. Nach den heutigen Urteilen fällt das (leider) unter Werbung. Du kannst es aber auch lassen und mit den Landesmedienanstalten streiten - das tun die nämlich gerne.