monetarisierte spiel- oder fernsehfilme

  • Hallo,


    ich plane seit einiger Zeit die Anfertigung eigener kurzer Videos und setze mich dabei sowohl mit den Vorgaben von Youtube wie auch Adsense auseinander. Danach darf nur ein absolut wasserdichtes Video hochgeladen werden. Alle Rechte müssen bei mir liegen oder ich bin im Besitz der Erlaubnis des Rechteinhabers, wenn ich das Video monetarisieren möchte. Jetzt sehe ich aber täglich dutzende, wenn nicht hunderte Spielfilme oder Fernsehfilme inkl. eingeblendeter Werbung, also monetarisierte Videos. Gleichzeitig sehe ich aber auch im Impressum der Kanalbetreiber, dass diese ganz sicher nicht im Auftrag von Fernsehanstalten oder Filmproduktionsfirmen tätig sind. Da komme ich mir leicht verarscht vor, um es mal vorsichtig auszudrücken. Was soll außerdem die seltsame elipsenförmige Verdunklung an den Filmrändern und die teilweise veränderte Abspielgeschwindigkeit? Ist das ein Trick, um die Überwachungs-Software von Youtube zu überlisten? Ich bin gespannt, ob zu diesem Fragespektrum geantwortet wird.

  • Richte dich nicht danach, wie andere mit Rechten umgehen. Kriegst du dann einen auf den Deckel, kannst du dich nicht einfach darauf berufen.


    Verdunklung, Geschwindigkeit, Spiegelung, ... sind sicher alles Methoden um unentdeckter zu bleiben, was es aber rechtlich nicht anders macht. Statt Verbreitung könnte man dann sogar noch eine Bearbeitung unterstellen.

  • E scheint wohl so, als würde der Youtube Content-ID Service Werke in unterschiedlicher Geschwindigkeit oder mit bildlich deutlichen Unterschieden noch nicht erkennen können, aber wie +waterwebdesign schreibt ändert das nichts an der rechtlichen Lage.
    Vielleicht wurden bei manchen Werken auch die Rechte von dem Urheber geclaimt und sich dann dafür entschieden, dass die Werbeeinnahmen in dessen Tasche wandern. Dann ist das Video zwar entgegen dem Urheberrecht hochgeladen worden, aber die Einnahmen gehen dann doch wieder an den Urheber. Bei alten Filmen könnte ich mir vorstellen, dass das durchaus Sinn macht, da diese über Verleih nicht mehr viele Einnahmen generieren werden.

  • Um das mal klar zu stellen, ich habe in keiner Weise vor, gegen die Richtlinien zu verstossen und ich denke aus meiner Fragestellung geht auch klar hervor, das ich mich nur darüber wundere. Bei beiden Antwortgebern hörte ich so leicht unterschwellig heraus, das ich eventuell versuchen könnte, Tricks zu erfahren, wie die Überwachung umgangen werden kann. Das ist bei mir ganz sicher nicht der Fall, jedoch werden in meinen Videos Laiendarsteller auftreten und es kommt gleichermaßen Musik zum Einsatz. Da vor über einem Jahr einfach mal ein Spaßvideo hochlud und dieses von youtube den Vermerk erhielt, das sich darin Musik befindet, auf die ein Dritter Anspruch erheben könnte, wohlgemerkt könnte, ist auch nie passiert, sind es also zuerst einmal die Youtube-Vorgaben und nicht Gesetze, die hier zur Debatte stehen. Sobald Youtube groß genung ist, das es von Staatswegen zur Exekutive zählt, ändert sich das natürlich.
    Mir geht es einfach darum, möglichst im Vorfeld alle Stolperfallen auszuräumen, um nicht bei jedem hochgeladenen Video mit einem auomatisierten Überwachungssystem, dass seine Schwächen täglich beweist, eine Auseinandersetzung führen zu müssen. Zumal ich Maschinen und auch Software nach wie vor für Blöde halte.

  • wie du schon sagtest hast du damals ausversehen musik dritter benutzt.
    wenn du dies beim neachsten mal verhinderm möchtest, und deine videos monetarisieren möchtest, was dein recht ist wenn dir die videos zu 100% gehören dann bentutze die youtube audio library. da steht massenweise lizenzfreie musik zur auswahl.
    was die filme und editierten videos angeht sind das eintagsfliegen. solange du deine eigenen videos drehst kann dir keiner was anhaben. aber wie gesagt das video material muss zu 100% dir gehören (rechtlich) dann bist du zu 100% sicher.

  • ...jedoch werden in meinen Videos Laiendarsteller auftreten und es kommt gleichermaßen Musik zum Einsatz...


    Ich hatte mal einen Auftritt einer Jonglagegruppe auf einem Mittelaltermarkt gefilmt, die passend zur Jonglage ein Mittelalterliches Lied von Band laufen ließen, das zwar wegen dem Restlärm auf dem Markt nur partiell zu hören war, aber dazu bekam ich auch den Hinweis auf Fremdcontent, wie Du ihn beschrieben hast. Wenn Du also etwas aufnimmst, bei dem im Hintergrund eine bestimmte Musik läuft kann es wegen der Musik zu einem Content ID Treffer kommen und wenn Du dann monetarisierst, hängt es davon ab, ob die Plattenfirma mit den Rechten an der Musik dann selber die Einnahmen für das Video einstreicht oder das Video runter genommen wird.



    ...das sich darin Musik befindet, auf die ein Dritter Anspruch erheben könnte, wohlgemerkt könnte, ist auch nie passiert, sind es also zuerst einmal die Youtube-Vorgaben und nicht Gesetze, die hier zur Debatte stehen. Sobald Youtube groß genung ist, das es von Staatswegen zur Exekutive zählt, ändert sich das natürlich.


    Youtube stellt fest, dass jemand drittes die von Dir verwendete Musik als seine im Content ID System vermerkt hat. Jetzt kann derjenige, der die Rechte an der Musik hat, entscheiden, wie und ob er gegen Dich vorgehen weiter will. Daher ist wahrscheinlich früher nichts passiert, weil der Rechtinhaber sich nur vorsorglich die Rechte im Content ID System gesichert hat, aber bei Dir wahrscheinlich eh nichts monetarisiert war damals und das dann auch keine Wellen geschlagen hat.


    Auf der sicheren Seite bist Du, wenn bei der Schauspielgeschichte die Musik live gespielt wird und Du von der Band/Orchester eine schriftliche Verwendungszusage zur Nutzung mit Monetarisierung unter Youtube hast und das Lied von der Band selbst geschrieben ist oder der Komponist, bzw. der letzte, der das Lied verändert hat (Dirigenten machen sowas öfters), ebenfalls seine Zustimmung gegeben hat oder länger als 70 Jahre tot ist.

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