Copyright trotz Werbung ?

  • Disclaimer: Ich bin kein Anwalt, ich darf keine Rechtsberatung geben, höchstens meine Meinung und Erfahrung teilen. Für eine verlässliche Rechtsauskunft kontaktiere bitte eine/n Anwalt*in, in diesem Fall einen Fachanwalt für Urheberrecht und/oder Medienrecht.


    1. Wenn die Künstler tatsächlich zustimmen, würde ich mir das auf jeden Fall schriftlich geben lassen. Am besten schriftlich von der Rechtsabteilung des Labels, bei denen, für die das zutrifft. Wenn Du diese Schriftstücke in den Händen hast, sollte es sehr unwahrscheinlich sein, dass ein Claim / Strike wegen Copyright Vergehen ausgegeben wird.


    Denn wenn YT bemerkt, dass Du Inhalte dieser anderen Partei benutzt, werden diese im Normalfall erstmal darüber benachrichtigt und können dann entscheiden, ob Claim, Löschung (Strike) oder Duldung passieren soll. In seltenen Fällen spricht YT per Automatik Claims oder Strikes aus, wenn es sich um Fälle handelt, wo die Sache sehr eindeutig ist, aber auch da bekommst Du und auch die Gegenseite Benachrichtigungen und die Möglichkeit, sich dazu zu äußern. Und da sie dann ja von Dir wissen und von ihrer Zustimmung, würden sie wohl die Duldung auswählen.


    Falls sie das nicht tun, kannst Du gegen den Claim oder Strike Einspruch erheben, und die schriftliche Erlaubnis vorzeigen, um Deinen Standpunkt darzulegen. Dass es dann zu Gerichtsverfahren oder ähnlichen Problemen kommen würde, ist wohl extrem unwahrscheinlich und falls doch, geben Dir die Schriftstücke gute Karten.


    Aber auch bei einer schriftlichen Erlaubnis, sollte man sich immer im Klaren sein, dass solche Rechte auch gerne mal weiter verkauft werden. Und ein neuer Inhaber sieht das eventuell völlig anders und muss sich nicht an vorherige Absprachen und schriftliche Erklärungen gebunden sehen.


    2. Das kommt ganz darauf an, wie die Copyrights geregelt sind, bei mehreren Parteien, wird dies sicher auch irgendwie schriftlich festgelegt sein, wer der Verwalter der Rechte ist. Und diese Person müsste auf jeden Fall zustimmen, und eventuell muss diese Person dann dafür alle beteiligten Parteien anfragen.


    3. Ich verstehe diese Frage nur teilweise. Wenn es sich um Aussagen handelt, die in der Öffentlichkeit getroffen wurden, könnte es eventuell sein, dass es irgendwie an einer Stelle ins Allgemeingut übergeht. Aber ansonsten dürften in den fast allen Fällen die Rechte der betroffenen Personen an ihrem Wort, Bild und Ton der eigenen Person überwiegen. Aber hier sind wir wirklich ganz, ganz tief im Rechtsverdreher-Gewerbe und wenn Du da sicher sein möchtest, such Dir einen Anwalt und lass Dich beraten. Nur, auch der kann vermutlich höchstens eine Einschätzung der Lage abgeben, und im Endeffekt kommt es, wenn Du es dann wirklich machst, dann darauf an, wie ein entsprechendes Gericht im Falle einer Klage gegen Dich dann entscheiden wird. Wie so eine Klage wirklich ausgehen wird, wissen Anwälte im voraus auch nicht mit Gewissheit.

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