Websites / Programme / Dokumente abfilmen! Erlaubt???

  • Hallo zusammen, ich habe einige Fragen zum Urheberrecht, falls meine Frage überhaupt darunter fällt.


    Wann braucht man hier eine Erlaubnis vom Rechteinhaber?


    1. Wie schaut es bei Computerprogrammen aus, wie Excel die ich erworben haben?
    a) Darf man hierüber ein Tutorial machen?
    b) Wenn ich Excel benutze, um einen Kredit zu rechnen und das filme, aber nicht auf Excel selbst eingehe.


    2. Gleiche Frage, wie 1a) und b) nur auf Internetseiten bezogen. Darf man diese aufzeichnen. Bei einigen AutoYouTubern habe ich gesehen, wie Sie EbayKleineinzeigen bei der Suche nach neuen Autos filmen. An dieser Stelle sieht man ja auch private Bilder von den Autos der Verkäufer. Wie schaut es da aus? Und gibt es eigentlich bei Seiten von Ministerien bzw. öffentlichen Organen eine gesonderte Regelung?


    3. Und was ist eigentlich mit meiner privaten Post, wie einem Gebührenbescheid von der Stadt? Darf ich solch einen Brief abfilmen und hierüber ein Video drehen und diskutieren ?


    Zu Filmen, Musik und Games findet man schon viel und es ist auch eindeutig, aber zu den o.g. Punkten habe ich keine klare Aussag im Internet gefunden.


    Vielleicht könnt Ihr mit weiterhelfen.


    Viele Grüße an euch

  • Disclaimer: Ich bin kein Anwalt, ich darf keine Rechtsberatung geben, höchstens meine Meinung und Erfahrung teilen. Für eine verlässliche Rechtsauskunft kontaktiere bitte einen Anwalt, in diesem Fall einen Fachanwalt für Urheberrecht und/oder Medienrecht.


    1) Da sind mir keine Probleme bekannt, bei diesen Programmen geht es eher um die Funktion, die durch die Rechte der Urheber geschützt werden und nicht wie etwas aussieht. Durch das Erklären, wie ein Programm funktioniert, machst Du es nicht unbefugten zugänglich und dem Hersteller entsteht dadurch wohl in den meisten Fällen kein Schaden.


    Anders sehe dies aus, wenn Du zum Beispiel Manipulationen an der Software vornimmst und z.B. erklärst, wie man Bezahlfunktionen umsonst erhalten kann, oder Anleitungen gibst, wie man mit einer Software anderen schaden kann oder in einer Form über die Software redest, dass Du sie "schlecht machst", da könnten dann irgendwann Paragrafen wie Geschäftsschädigung oder sowas greifen.


    2) Auch hier würde ich das aus Laien-Sicht erstmal ähnlich vermuten, dass Aufnahmen okay sind, solange Du dem Plattform-Betreiber keinen Nachteil zufügst, unlautere Methoden nutzt oder ähnliche rufschädigende Dinge zeigst.


    3) Hier sollte man auf jeden Fall die Adressen und Telefonnummern der beteiligten Personen abdecken oder verpixeln. Auch Namensnennungen, wie zum Beispiel "der Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung XYZ hat dies und das geschrieben" sind vermutlich scharf an der Kante zu allerlei rechtlichen Streitpunkten. Hier sollte man auch unbedingt aufpassen, dass alles was man sagt nachweisbar und frei von Unterstellungen, Beleidigungen, etc. ist, ansonsten könnte das einen Rattenschwanz an Problemen nach sich ziehen.

  • Nachtrag:


    Das offensichtlichste, intelligenteste und empathischste hab ich oben leider vergessen: Oft ist es auch einfach sinnvoll und menschlich "nett", die betreffende Firma einfach mal zu fragen, bevor man das Video erstellt. Abgesehen von der dadurch oft positiveren Grundstimmung der anderen Partei zum Video, kann man ja vielleicht manche Punkte auch einfach von beiden Seiten beleuchten oder sogar eine Kooperation daraus ableiten.


    Das mag jetzt nicht zutreffend sein für Excel und Microsoft, aber bei Webseiten oder Briefen, könnte ich mir vorstellen, dass das eher passen könnte.

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