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Ich glaube ihr macht euch da zu viel Kopf. Ob ich Joggen gehe oder Videos drehe... das mache ich in meiner Freizeit und solange ich in den Videos keinen verunglimpfe oder ähnliches, geht das auch keinen an. Und selbst wenn ich ein Gewerbe anmelde und es in meiner Freizeit mache, geht es noch immer meinen Arbeitgeber nicht an... solange wie oben erwähnt ich ihn nicht schädige ( Kunden oder Arbeit weg nehme).... also bleibt mal locker.
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Ein Bräunungsstudio zu führe ist schon was Anderes, wie in der Freizeit Videos zu drehen die nicht meine Arbeit und meine Arbeitskraft beeinträchtigen, ich glaube das würde dir auch jeder Richter so bestätigen. Und das Gewerbe falls es mal fällig sein sollte, meldest du wegen der Steuer ( Staat) an und nicht wegen deinem Arbeitgeber.
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Ich habe dich schon verstanden. Hier die Gesetzeslage für dich. Per Gesetz gibt es keine Pflicht für den Arbeitnehmer, seinen Arbeitgeber über sein Nebengewerbe zu informieren. Eine Ausnahme liegt allerdings dann vor, wenn Sie mit Ihrer Nebentätigkeit die Interessen Ihres Arbeitgebers beeinträchtigen. Würden Sie beispielsweise in eine Wettbewerbssituation eintreten oder gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, müssen Sie Ihr Nebengewerbe von sich aus anzeigen. Generelles Verbot des Nebengewerbes u…