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  • (Zitat von Vilo_le_Loup) Steht dort wirklich vorübergehend? Du müsstest eigentlich auch eine E-Mail bekommen haben, in der der Grund näher benannt ist, zudem ist dort das Einspruchformular verlinkt. Ein plötzlicher, einzelner Anstieg der Adsense Einnahmen, deutet meist auf ungültige Zugriffe hin; siehe dort: https://support.google.com/adsense/answer/16737?hl=de Gerade eine Sperre wegen ungültiger Zugriffe bzw. Klickaktivitäten wird oft auch nicht wieder aufgehoben, da - vor Allem kleine - Publis…
  • (Zitat von Vilo_le_Loup) Sei froh Ich glaube, bei den YouTube Schaltungen ist Google da generell humaner, vermutlich weil es mehr Probleme mit Bots gibt. Bei Adsense Schaltungen auf Webseiten wird in der Regel sofort komplett gesperrt. (Zitat von Vilo_le_Loup) Du könntest mal nach "Adsense Konto wegen ungültiger Klickaktivitäten gesperrt" googlen, da findest du Berichte noch und nöcher über genau solche Fälle - in der Regel von Webseitenbetreibern. (Zitat von Vilo_le_Loup) Also zumindest bei Ads…
  • Ich verstehe deinen Ärger, mein eigener Adsense Account ist auch ohne mein verschulden gesperrt worden - aber das ist ein anderes Thema Andererseits muss man hier auch beide Seiten betrachten. Wenn du Anzeigen über Adwords schalten lässt, möchtest du für dein Geld ja auch echte Zugriffe haben und keine Bots oder Ähnliches. Und Adwords Kunden bringen Google nun mal das Geld ein. Google arbeitet ja durchaus daran, ungerechtfertigte Adsense Sperren zu vermeiden, aber komplett wird das nie gehen. Na…
  • Und was erhoffst du dir von einer Anzeige gegen Unbekannt? (Zitat von Vilo_le_Loup) Was ist denn eine inoffizielle Selbstständigkeit? Also wenn du monetarisierst, musst du auch ein Gewerbe anmelden (zumindest in Deutschland).
  • (Zitat von Vilo_le_Loup) Das vorsätzliche Anklicken von Werbung mit der geplanten Absicht dir Schwierigkeiten mit deinem Werbepartner (in dem Fall Adsense als Werbenetzwerk) zu machen, ist durchaus eine Straftat, nur wird die Anzeige gegen Unbekannt keinen Ermittlungserfolg bringen. Aber es wird dich ja auch Niemand davon abhalten, dies zutun (Zitat von Vilo_le_Loup) Das ist nicht nötig. Einen Verstoß gegen §5 TMG kann man bei der Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale melden, die können dann …