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Nach Telemediengesetz benötigst du ein Impressum. Von der Impressumspflicht befreit sind nur Angebote die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen. Ob eine Homepage mit Lets Plays nun zu rein persönlichen Angeboten gehört, bezweifel ich - schließlich handelt es sich im Prinzip um ein öffentliches Angebot. Die Telefonnummer ist nicht Pflicht, du musst nur eine Kontaktmöglichkeit angeben (z.B. E-Mail). Alle Angaben ohne Gewähr; ich beziehe mich dabei nur auf meinen aktuellen Wiss…
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@5335Chris: Wenn du deine Telefonnummer durch * nicht vollständig angibst, kannst du sie dir auch ganz sparen und stattdessen "Auf Anfrage" hinschreiben... Eine Telefonnummer ist nur bei gewerblichen Diensten Pflicht und auch nicht zwingend! Es gibt die Möglichkeit auf eine Telefonnummer zu verzichten, wenn man gewährleisten kann das über eine alternative Kontaktmöglichkeit innerhalb von (ich glaube) 1 Stunde ein Antwort kommt. Hab ich erst kürzlich noch etwas drüber gelesen. Ist in diesem Fall …