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Bei uns wird dass so geregelt: Unsere Adresse etc. muss auf jedem unserer Kanäle angegeben werden also verlinkt (https://perplexstudios.de/impressum.html). Wenn jetzt irgendwelche Abmahnungen oder sonstiges eintrödeln wird das ganze innerhalb 3 Stunden bearbeitet. Falls wir die Forderungen durch einen Anwalt nicht abschmettern konnten wird nach einem gerichtlichem Beschluss die Adresse raußgegeben.
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Ein Impressum müssen alle nicht rein privaten Profile haben, das heißt insbesondere Unternehmen und Freiberufler (§ 5 Abs.1 TMG). Da ein Kanal nach Beitritt in ein Netzwerk nicht mehr rein privat durch die Provision etc. ist gilt also die Impressumspflicht. Auch Youtube-Kanäle sind eigenständige Präsenzen, die ein Impressum brauchen. Dieses kann als Link in die Profilbeschreibung eingetragen werden. Also wie Mediakraft & die Perplex Studios das aktuell lösen ist das in Ordnung. Das hab ich auch …
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(Zitat von Scarlet) Also mein gut gemeinter Typ ist dass du ein Impressum führst. Wenn es wegen irgendwas zu einer Abmahnung kommt und dein Impressum fehlt kann die bishrige z.B kleine Abmahnung sich verschlimmern und hohe Kosten verursachen. Generell kann dich jeder Mittbewerber nach dem Wettbewerbsgesetz jetzt abmahnen. Ich selbe finde aber dass Youtube darauf in Deutschland mal hinweisen müsste.
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(Zitat von Alex1992) Ich würde behaupten wenn ein Youtuber täglich in sein Postfach guckt, kann er auch sein Postfach angeben. Die meisten werden bei einer Abmahnung zwar eine Frist setzen, aber diese Frist beträgt meistens 7 Tage. Eine niedrigere Frist wird meistens nicht anerkannt. Keiner kann dafür gewehren dass er nach dem erhalt direkt das Teil bearbeitet. Also einfach mal ein Postfach für 15€ anmieten und man hat damit keine Probleme.
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(Zitat von Alex1992) Also mir ist grade was eingefallen. Die großen Youtuber sind ja meistens in Netzwerken und da ist eben dieses Impressum angegeben. Eventuell ist es auch so geregelt bei ausländischen Netzwerken dass diese den Kanal "übernehmen" und da sie keine Deutschen sind müssen sie garkein Impressum führen. Im Impressum muss ja eine Ladungsfähige Adresse stehen. Ein Postfach ist meiner Meinung nach solch eine. Man geht davon aus dass ein Postfach nach 2 Tagen geleert wird, also erhält d…
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Das ist alles eigentlich absoluter Swachsinn. Bevor ein Gerichtsvollzieher oder ein Beamter kommt muss ja was schlimmes vorgefallen sein, dann wird ein Brief für einen Termin vereinbart und dann kann man ja auch seine Adresse mitteilen.
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(Zitat von Tiron) Die Gesetzteslage ist klar formuliert und wird von uns auch so anerkannt (wie man an über 60 Kanälen mit unserem Impressum erkennen sollte).