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Suchergebnisse 1-2 von insgesamt 2.

  • (Zitat von Cubi) Nein, ein Postfach gilt rechtlich nicht als ladungsfähige Anschrift.
  • (Zitat von McClory) Nein. Die Impressumspflicht hat nichts mit einem Gewerbe oder der dahinterstehenden Gewinnabsicht zutun. Dein YouTube Kanal ist eine Webpräsenz, vergleichbar einer Homepage. Ohne Geschäftsmäßigkeit (also z.B. ohne Werbung) unterliegst du zwar nicht §5 TMG, aber §55 RStV. Heißt als Anbieter von Telemedien die nicht ausschließlich einem privaten oder familiären Zweck dienen - sich also an die Allgemeinheit richten - unterliegst du einer eingeschränkten Impressumspflicht. Das be…