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Eigentlich gibt es doch nur drei Lager: Die rechtlich Korrekten: Mit Impressum und der Gefahr, dass irgendwann vielleicht Freaks vor der Tür stehen. Die Verweigerer: Getreu dem Motto "Wo kein Kläger, da kein Richter", mit der Sicherheit anonym zu bleiben, aber der Gefahr einen auf den Deckel bekommen zu können. Die Trickser: Mit Netzwerk und entsprechendem Netzwerk-Impressum. Oder mit einem zusätzlichen Firmensitz im Rahmen des Gewerbes. Wofür man sich entscheidet, muss doch jeder selber wissen.…
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(Zitat von DasMonty) Wobei sich natürlich die Frage stellt: Gilt für eine Unterseite von YouTube (was ein Kanal ja ist) eine extra Impressumspflicht? Im Grunde bezieht sich das ja immer noch auf YouTube.com und die haben ja ein Impressum: https://www.youtube.com/t/impressum?hl=de&gl=DE Ok, auf folgender Seite (http://rechtsanwalt-schwenke.d…er-youtube-xing-linkedin/) heißt es dazu: "Auch Youtube-Kanäle sind eigenständige Präsenzen, die ein Impressum benötigen. "