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  • Ganz klar ja! Ich mache mal einen Vergleich mit einem Autodiebstahl. Wenn Du ein Auto klaust (fremden Conten verwendest), es dann weiterverkaufst (es also nicht mehr hast), bist Du immer noch für den ersten Diebstahl belangbar. Wenn Dir allerdings niemand den ersten Diebstahl nachweisen kann (weil keine Screenshots gemacht wurden), wird es vermutlich schwierig Dich zu belangen. Wenn Du aber einen Lizenbruch gemacht hast und dann den Hinweis bekommen hast (z.B. von dem Lizenzinhaber oder seinem A…