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  • Ja müsst ihr. Das Stück ist "gemeinfrei", da der Komponist, wie du schon sagst, seit 70 Jahren tot ist. (bzw. 70 Jahre + die Zeit bis zum 1.1. um da ganz genau zu sein, gezählt werden nur volle Jahre ab dem 1.1. nachdem der Komponist gestorben ist, nicht ab dem Todestag) Die Aufnahme hingegen ist NICHT gemeinfrei, und urheberrechtlich natürlich trotzdem geschützt. Hier müsst ihr an den Rechte-Inhaber treten. Das ist bei jeder Aufnahme immer jemand anders. Hier braucht ihr dann eine schriftliche …