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  • Das ist alles eine Grauzone - man darf nun mal nichts verwenden, woran man nicht eindeutig die Rechte hat oder zumindest eine Nutzungserlaubnis. Da die meisten YouTuber monetarisieren, sind das Gewerbetreibende, und ab da wird's immer eng. Tech-Vlogger sind da genauso nur geduldet, wie zB auch Lebensmittelreviewer. Insbesondere wenn die Review negativ ausfällt, kann es ganz schnell rechtlich eng werden. SteveKTMs Beitrag geht daher keineswegs am Thema vorbei, sondern ist völlig zutreffend.
  • Also ich denk schon trotzdem, dass man's machen kann, nur dass es eben eine Grauzone ist. Wie das ein zB LetsPlay ja auch ist, solange man sich nicht separate Duldungserklärungen holt. Aber sicher sagen kann's Dir vermutlich keiner, der nicht Anwalt ist