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Kleine Anmerkung inkl. Frage am Rande: Was war das für ein Text, der vorgelesen wurde? Ob in dem Umfang das Zitatrecht noch greift wage ich nämlich zu bezweifeln, da ihr quasi den ganzen Artikel vorgelesen habt. Streng genommen, wenn der Text nicht von dir ist, ist das eine Urheberrechtsverletzung, oder eben nur mit Lizenz möglich. Auch Zeitungsartikel etc. sind urheberrechtlich geschützt. Das nur mal so am Rande. Davon mal abgesehen vermute ich eher, dass in dem speziellen Fall vor Allem Titel …
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Wie gesagt, ich ver- und beurteile hier nicht. Ich kann dir als Soziologe nur sagen, dass du mit dieser Art von Videos eher Zuspruch aus einer Ecke erhältst, bei der man sich vorher gut überlegen sollte, ob man den wirklich will, denn wenn man ihn einmal in einem großen Ausmaß hat, dann ist es zu spät, und beschränkt sich dann auch nicht bloß auf Youtube, sondern auf dich als Person, sowohl öffentlich, wie auch privat, und nicht nur heute, sondern auch noch in 10 Jahren und mehr. Und bei so eine…