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  • Also, da Du "Killing Me Softly" nicht selbst komponiert hast, ist es ganz klar, dass das Urheberrecht nicht bei Dir, sondern beim Komponisten liegt. Das lässt sich auch nicht ändern und rein theoretisch brauchst Du, um so etwas zu veröfffentlichen die Genehmigung des Rechteinhabers, also des Komponisten. Und zwar bis zu 70 Jahre nach seinem Tod. Ja, das ist verrückt. Und dann kommen die Verwertungsgesellschaften ins Spiel, wie z.B. die GEMA. Jetzt sind sich GEMA und Youtube allerdings überhaupt …