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§ 84 Abs. 1, 2 BayEUG iVm § 123 Abs. 3 GSO besagt, das kommerzielle und politische Werbung verboten ist. Ich weiß nicht welche Plattform du bewirbst, deine Internetseite ist sicher nicht kommerziell, Youtube ist zwar eine kommerzielle Plattform aber da du nicht monetarisierst hast du für deinen Channel keine kommerzielle Interessen. Auf jedem dämlichen T-Shirt von einem Verein ist oftmals heute die Internetadresse drauf, was macht dann deine Schule für einen Aufriss. Geh zum Direktor, schmetter …