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  • Merkwürdige Schule auf die du da gehst ^^. War das dieses T-Shirt mit den Hatern?
  • Ist für mich keine Werbung, ist halt ein Spruch der Jugendkultur.
  • § 84 Abs. 1, 2 BayEUG iVm § 123 Abs. 3 GSO besagt, das kommerzielle und politische Werbung verboten ist. Ich weiß nicht welche Plattform du bewirbst, deine Internetseite ist sicher nicht kommerziell, Youtube ist zwar eine kommerzielle Plattform aber da du nicht monetarisierst hast du für deinen Channel keine kommerzielle Interessen. Auf jedem dämlichen T-Shirt von einem Verein ist oftmals heute die Internetadresse drauf, was macht dann deine Schule für einen Aufriss. Geh zum Direktor, schmetter …
  • Naja ich an deiner Stelle würde schon nach einer Rechtfertigung dieses Verbots fragen. Rechtlich bist du auf der sicheren Seite, soweit ich das beurteilen kann. Es kann ja spezielle Schul"regeln" geben, an die sich zwar alle Schüler, Lehrer etc. halten sollen, aber nicht juristisch sind.